Sie benötigen für eine Vermögensfeststellung, Erbschaft, Kauf oder Verkauf, Scheidung oder andere Anlässe ein unabhängiges Gutachten zum Wert Ihrer Immobilie.
In Deutschland ist die Wertermittlung von Grundstücken in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) rechtlich nominiert. In der ImmoWertV sind drei Wertermittlungsverfahren definiert:
Dieses Verfahren wird in der Regel bei selbstgenutzten Immobilien eingesetzt.
Dieses Verfahren wird bevorzugt bei vermieteten oder verpachteten wie z.B. Mehrfamilienwohnhäusern, Wohn- und Geschäftshäusern, Bürogebäuden oder sonstigen Gewerbeobjekten und Eigentumswohnungen angewandt. Der Fokus liegt auf dem Ertrag, den über viele Jahre erzielen werden kann.
Diese Methode bietet sich bei außergewöhnlichen Gebäuden wie Denkmal, Kirchen, Industriegebäuden an. Hier ist eine Bewertung über Vergleichswerte oftmals nicht möglich.
Wir schätzen unsere Kunden sehr und freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen. Was können wir für Sie tun?
Christian Aschenbeck Immobilien
Copyright © 2024 Christian-Aschenbeck-Immobilien – Alle Rechte vorbehalten.
Unterstützt von GoDaddy